Vita – Lene-Marie Sondergeld
AUSBILDUNG
- Zertifizierte Supervisorin für Psychotherapeut:innen in Ausbildung (DGVT), Berli
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie (DGVT), Berlin
- Master of Advanced Studies in Psychotherapie, Schwerpunkt Verhaltenstherapie – Universität Bern, Schweiz
- Weiterbildung in Alternspsychotherapie – Universität Heidelberg
- Studium zur Diplom Psychologin – Humboldt Universität zu Berlin
BERUFLICHE TÄTIGKEITEN
aktuell
- Psych. Psychotherapeutin in privater Praxis
- Psych. Psychotherapeutin in der Tagesklinik Pacelliallee, Berlin
- Supervisorin an der DGVT Berlin
- Dozentin in der Psychotherapie-Weiterbildung, DGVT-Berlin, MAPP-Institut Magdeburg
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane in Neuruppin und den Ruppiner Kliniken, Arbeitsgruppe Affektive Störungen
bisher
- Leitung der Psychosozialen Sprechstunde der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (Neuruppin)
- Psych. Psychotherapeutin im PSY-CARE Therapeuten-Verbund (aufsuchende Psychotherapie für Menschen mit Pflegestufe, https://psy-care.de)
- Psychotherapeutische Leitung der Bipolar-Sprechstunde in der psychiatrischen Institutsambulanz der Charité Universitätsklinikum Berlin Mitte
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin & Studientherapeutin in multizentrischen wissenschaftlichen Therapiestudien der Arbeitsgruppe Affektive Störungen Berlin, v.a. psychotherapeutische Forschung zu bipolaren Störungen
- Klinische Psychologin in der Institutsambulanz der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) Berlin
- Klinische Psychologin in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Auguste-Viktoria-Klinikums Berlin
Handelt es sich um VertragstherapeutInnen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) rechnet die TherapeutIn nach Bewilligung der Therapie direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung ab. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an. Andernfalls können Sie eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13.3 SGB V bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie müssen dabei nachweisen, dass eine Behandlung bei einer VertragspsychotherapeutIn nicht rechtzeitig oder nicht in zumutbarer Entfernung möglich wäre. So ist Ihre Krankenkasse gehalten, Therapiekosten auch in privaten Praxen zu übernehmen. Weder für Sie, noch für Ihre Krankenkasse entstehen zusätzliche Kosten.
In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig übernommen. Die Rahmenbedingungen (Antragsprozedere, Stundenumfang, Selbstbeteiligungsanteil) sind jedoch sehr unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Konditionen für eine ambulante Psychotherapie erkundigen. Grundsätzlich gelten die üblichen Honorare nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Ziffer 870, Faktor 2,9) von derzeit 126,79 € pro Therapiestunde von 50 Minuten.